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„Kostet jetzt der Knüppelschlag?“: Fußballfans in NRW in Sorge
Faszination Fankurve05.09.20230 Kommentare
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Fußballfans in Nordrhein-Westfalen könnten bald selbst für umstrittene Polizei-Einsätze zur Kasse gebeten werden. „Kostet jetzt der Knüppelschlag?“, fragt sich deshalb die Fanhilfe Münster. „Stoppt die Umlage von Polizeikosten auf Fußballfans!“, so die Forderung der Fanhilfe Dortmund. (Faszination Fankurve, 05.09.2023)
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Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahmen der Fanhilfen aus Münster und Dortmund zum Thema:
Innenminister Reul hat die Gebührenordnung in NRW geändert. Die „Klimakleber“ sollen nun zahlen, so die Meldungen. Doch die Letzte Generation werden nicht die letzten sein, die künftig für Polizeieinsätze zahlen sollen. Die Regelung richtet sich gegen alle vermeintlichen Störer. Gut möglich also, dass bald auch bei Fußballfans abkassiert wird für Polizeimaßnahmen, die sie verursacht haben sollen. Gibt’s bald also den Polizeiknüppel als Samstagskracher für nur 99 €?
In der Gebührenordnung steht nichts von Klimaklebern oder Fußballfans. „Tätigwerden der Polizei (…) durch unmittelbaren Zwang“ heißt es im Anhang der Gebührenordnung. Und unmittelbarer Zwang ist vieles, vom Wegtragen oder -schubsen bis zum Pfefferspray- oder Schlagstockeinsatz. Für all diese Handlungen sollen den vermeintlichen Störern also nun Gebühren abkassiert werden können. An der neuen Regelung gibt es aber umfangreiche, auch juristische Kritik.
„Herbert Reul wünscht sich Friedshofsruhe, statt einer lebendigen Zivilgesellschaft“, kommentiert das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“. Das Bündnis kritisiert, dass durch die hohen Gebühren Menschen davon abgehalten werden sollen, für ihre politische Meinung auf die Straße zu gehen. Auch in Fankreisen regt sich Widerstand. Fußballfans sind bereits jetzt oft genug willkürlichem polizeilichen Handeln ausgesetzt. Wenn hierfür künftig noch Gebühren gezahlt werden sollen, könnte der Spielbesuch zum Kostenrisiko werden.
Dem stehen bisher aber noch erhebliche juristische Bedenken entgegen. In der Anhörung des Innenausschusses im Landtag NRW äußerten sich die juristischen Experten kritisch zur Änderung. Bei Versammlungen bestehe die Gefahr, dass wegen des finanziellen Risikos künftig Menschen auf die Teilnahme an einer solchen verzichten. Von einer Gebührenpflicht dürfen keine solchen Auswirkungen auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz ausgehen, so Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler.
Zudem, so auch Prof. Dr. Jörg Ennuschat, fehle es aktuell an einer gesetzlichen Grundlage für die Gebührenerhebung für unmittelbaren Zwang im Polizeigesetz NRW. Um die Gebührenpflicht rechtmäßig einzuführen, braucht es also eine Gesetzesänderung, so die einhellige juristische Einschätzung. Im Gegensatz zur Gebührenordnung, die der Innenminister alleine ändern kann, braucht es für eine Gesetzesänderung eine parlamentarische Mehrheit. Ob es diese gäbe, ist fraglich.
Gebührenregelung rechtswidrig ist, ist auch die Gebührenerhebung auf dieser Grundlage rechtswidrig. Es lohnt sich also, juristisch dagegen vorzugehen. Der Knüppelschlag kostet wohl erstmal nichts, dank Reuls schludriger Regelung. Wenn ihr einen Gebührenbescheid erhalten solltet, meldet euch bei der Fanhilfe.
Stoppt die Umlage von Polizeikosten auf Fußballfans!
Täglich grüßt das Murmeltier – oder in NRW Herbert Reul, wenn es darum geht, Kopfschütteln zu verursachen. Neben verstärkt auf Repression setzende Gesetze (Stichworte: Versammlungs- und Polizeigesetz) ist der Innenminister unseres Bundeslandes insbesondere für seine Medienauftritte in Law & Order-Manier bekannt.
Vom WDR auf die kürzlich durch das Landesinnenministerium erlassene „Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs“ angesprochen, gab Herr Reul ganz unumwunden zu, dass die Verordnung nicht nur wegen der vielfach diskutierten Klimaproteste der „Letzte Generation“ erlassen worden sei. Vielmehr betreffe die Verordnung alle, die durch ihr Handeln unmittelbaren Zwang von Polizisten hervorrufen würden. Dabei nannte Reul auch explizit Fußballfans.
Die Verordnung sieht nunmehr unter 2.1.1.6 vor, dass einer – aus Sicht der Polizei – „verantwortlichen Person“ Gebühren in Höhe von bis zu 50.000 € auferlegt werden können, wenn von einer Person oder einer Sache eine Gefahr ausgeht (§§ 4, 5 PolG NRW) und die Polizei deshalb Zwangsmittel anwenden muss (§§ 51 ff. PolG NRW). Von der Gebühr kann hingegen nur dann abgesehen werden, wenn der unmittelbare Zwang gegen eine größere Personengruppe mit einer unbestimmten Anzahl von Personen angewendet wird und sich die Störer deswegen nur mit großem Aufwand identifizieren lassen, bei einem Einsatz wegen Familienstreitigkeiten, in Bagatellfällen, wenn nur geringer polizeilicher Aufwand angewendet wird oder wenn die Kostenerhebung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise als unbillig erscheint.
Anders als etwa in Bremen, wo (Fußball-)Vereine für die Kosten von Polizeieinsätzen in Anspruch genommen werden können, sieht die Verordnung hier vor, dass die Polizei Kosten für die Durchführung einer Zwangsmaßnahme sogar gegen einzelne, vermeintliche Störer geltend machen kann.
Zunächst zu den seitens der Gutachter im Innenausschuss des Landtages vorgetragenen rechtlichen Bedenken: Auch wenn es grundsätzlich verfassungsgemäß sei, eine Kostenerstattungspflicht für die rechtmäßige (!) Anwendung unmittelbaren Zwanges einzuführen, stünden der Verordnung aber die bisherigen Regelungen des Polizeigesetzes entgegen. Diese würden zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Regelung darstellen, wonach Polizeikosten nicht auf Störer umgelegt werden könnten (vgl. Landtag NRW, Stellungnahme 18/694). Zudem wäre gar keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorhanden, die eine Regelung der Umlage solcher Polizeikosten auf den Bürger ermöglichen würde (vgl. Landtag NRW, Stellungnahme 18/707).
Neben den rechtlichen Bedenken steht unserer Meinung nach aber vor allem im Zentrum der Kritik, dass die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben durch die Polizei Gemeinwohlaufgabe ist, die auch kostenmäßig nicht auf einzelne Personen übertragen werden darf. Außerdem wissen wir, dass die Beamten gerade im Zusammenhang mit Fußballspielen mitunter unverhältnismäßig darauf aus sind, Zwangsmittel gegen Fußballfans zur Anwendung zu bringen. Neben der persönlichen Betroffenheit könnte so obendrein auch noch eine finanzielle Belastung einhergehen. Nicht nur deshalb lehnen wir die Abwälzung von Polizeikosten auf Fußballfans entschieden ab. Wir fordern Landesregierung und Landtag daher auf, die Entscheidung des Innenministeriums rückgängig zu machen!
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