Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat
Etwas mehr als ein Jahr liegen die
polizeilichen Schikanen gegen Werder-Fans beim letzten Saisonauftakt in Wolfsburg nun zurück. Zu diesem Anlass werfen wir erstmals einen kritischen Blick auf die öffentlichen Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes. Diese sind zwar nicht Gegenstand der von der Grün-Weißen Hilfe eingereichte
Klage gegen den Polizeieinsatz, dennoch lassen die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig vorgelegten Unterlagen den Schluss zu, dass die Polizei Wolfsburg damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht hat. Die von ihr behaupteten „konkreten polizeilichen Erkenntnisse“, dass die Bremer Fans Pyrotechnik mit sich führen, hat es in Wahrheit nie gegeben. Stattdessen offenbart sich eine höchst unprofessionelle Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen.
Konkrete Erkenntnisse gab es in Wahrheit nie
Zur Erinnerung: Am Tag nach dem Spiel konterte die Polizei Wolfsburg die breite Kritik an ihrem Einsatz und wollte der Öffentlichkeit weismachen, wieder einmal alles richtig gemacht zu haben. Dabei verstieg sie sich insbesondere zu der folgenden Behauptung:
„Die Anordnung der Kontrollstelle fußte darüber hinaus auf konkreten polizeilichen Erkenntnissen, dass eine Vielzahl an Personen sog. Risikogruppen solche pyrotechnischen Gegenstände mit sich führen und deren Abbrand insbesondere auch in den Zuschauerblöcken der Volkswagen-Arena anstreben würden.“
Pressemitteilung der Polizei Wolfsburg vom 7. August 2022
Es kam uns schon damals sehr verdächtig vor, dass die Polizei in dieser Pressemitteilung überhaupt nicht erklärte,
worin diese konkreten Erkenntnisse auf Pyrotechnik denn bestanden haben sollen. Die Behauptung,
dass es sie gegeben habe, hat die Polizei aber nie zurückgenommen. Im Gegenteil: Die Pressemitteilung findet sich bis zum heutigen Tage
unverändert im Presseportal-Account der Polizei Wolfsburg, obwohl es ein Leichtes wäre, sie dort zu korrigieren oder aus dem Netz zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund waren wir sehr gespannt darauf, welche „konkreten Erkenntnisse“ die Polizei im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht präsentieren würde. Hatte etwa ein (vermeintlicher) Insider der Polizei einen (falschen) Hinweis gegeben? Hatte eine Polizistin in der Straßenbahn zufällig ein Gespräch zwischen Fans aufgeschnappt (aber missverstanden)? War jemand aus der Fanszene mit einem Kofferraum voller Seenotfackeln (für einen anderen Anlass) in eine Verkehrskontrolle geraten? Oder waren auf einem beschlagnahmten Handy scheinbar verräterische (tatsächlich aber nur prahlerische) Ankündigungen in Chats gefunden worden?
Diese zugegebenermaßen unrealistischen Szenarien wären immerhin halbwegs „konkrete polizeiliche Erkenntnisse“ gewesen, die es der Polizei möglicherweise erlaubt hätten, bei der Anreise zum Spiel etwas genauer „hinzuschauen“ als sonst. Doch nichts dergleichen hat es gegeben.
Versuch einer Rekonstruktion
Der erste dokumentierte Hinweis darauf, dass die Polizei einen Einsatz von Pyrotechnik erwartet, findet sich in einem Eintrag der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt vom 26. Juli 2022 in der Webanwendung
Polizeilicher Informationsaustausch Sporteinsätze (
PIAS). Das ist eine bundesweit von allen Polizeien genutzte Plattform, über die sie in standardisierter Form polizeilich relevante Informationen über bevorstehende und vergangene Sportereignisse austauschen. In dem Eintrag heißt es:
„Nach ersten Einschätzungen der SKB Bremen ist mit der Anreise von 240 Personen der Kategorie B und 30 Personen der Kategorie C zu rechnen. Diese werden sich im Umfeld der Ultras des SV Werder Bremen aufhalten. Von einer Anreise von Personen mit Stadionverbot ist nicht auszugehen.
Das Abbrennen von Pyrotechnik wird als „sehr wahrscheinlich“ eingestuft.“
PIAS-Eintrag der PI Wolfsburg/Helmstedt vom 26. Juli 2022
Aus dem Kontext ergibt sich also, dass die Einschätzung, ein Pyroeinsatz sei „sehr wahrscheinlich“, offenbar von den sogenannten Szenekundigen Beamten (SKB) der Polizei Bremen stammen soll. Auf welchen vermeintlichen Erkenntnissen diese angebliche Einschätzung beruht, steht aber nirgends. Das ist einigermaßen seltsam, weil bekanntlich bei den meisten Spielen des SV Werder
keine Pyrotechnik abgebrannt wird, eine hiervon abweichende Wahrscheinlichkeitsprognose also begründungsbedürftig wäre.
Noch seltsamer ist, dass sich diese Prognose, die doch angeblich von den Bremer SKBs stammen soll, in
deren PIAS-Eintrag überhaupt nicht wiederfindet. Die Polizei Wolfsburg hält derweil auch einen Tag später an der Prognose „sehr wahrscheinlich“ fest:
„Das Abbrennen von Pyrotechnik wird als „sehr wahrscheinlich“ eingestuft. Auch beim jüngst zurückliegenden DFB-Pokalspiel gegen Energie Cottbus kam es am 01.08.2022 seitens der Risiko- und Gewaltszene des SV Werder Bremen sowohl in der Anmarschphase, während des Spiels als auch in der Abmarschphase zum massiven Abbrand von Pyrotechnik.“
PI Wolfsburg/Helmstedt, „Anlage zum Grafischen Befehl“ vom 4. August 2022
Aus dieser Formulierung wird nicht deutlich, ob der Pyroeinsatz in Cottbus nur informatorisch erwähnt wird oder ob er die Wahrscheinlichkeitsprognose stützen soll. Letzteres wäre jedenfalls unlogisch: Zum Abbrennen kommt es im Werder-Fanblock immer mal wieder, aber kaum jemals bei zwei Spielen direkt hintereinander. Insofern macht der Umstand, dass in Cottbus Pyrotechnik gezündet wurde, das Gleiche eine Woche später in Wolfsburg eher unwahrscheinlicher als wahrscheinlicher.
Dessen ungeachtet erlässt die Polizei Wolfsburg am selben Tag die Kontrollstellenanordnung, die zwei Tage später zu dem Polizeieinsatz gegen die Werder-Fans am Hauptbahnhof führen wird. Laut dieser Anordnung ist der Pyroeinsatz aber plötzlich nicht mehr nur „sehr wahrscheinlich“, sondern so gut wie sicher:
„Beim DFB-Pokalspiel in Cottbus am 01.08.2022 war seitens der sog. Ultra-Szene des SV Werder Bremen sowohl in der Vorspielphase, als auch während des Spiels und in der Abmarschphase ein starker Abbrand von Pyrotechnik zu verzeichnen.
Nach Bewertung der SKB aus Bremen ist von einem Mitführen und dem Abbrand von Pyrotechnik in erheblichem Umfang seitens dieser Szene auch am 06.08.2022 in Wolfsburg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen.“
PI Wolfsburg/Helmstedt, Fachbereich Einsatz, Kontrollstellenanordnung vom 4. August 2022, Unterstreichung wie im Original
Schon nach gesundem Menschenverstand ist das eine äußerst gewagte – um nicht zu sagen: groteske – Formulierung. Speziell in der Polizeiarbeit gehört es aber zum täglich Brot, fein säuberlich zwischen unterschiedlichen Wahrscheinlichkeitsgraden zu differenzen. Es macht für die Polizei einen großen Unterschied, ob ein Schaden „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ oder „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eintreten wird (siehe
§ 2 NPOG). Nur im letzteren Fall liegt eine sogenannte „gegenwärtige Gefahr“ vor, bei der die Polizei sehr viel weitgehendere Befugnisse hat. Dementsprechend gewissenhaft muss die Polizei das Vorliegen einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ begründen können. Dass die Polizei Wolfsburg in der Kontrollstellenanordnung einen solch hohen Wahrscheinlichkeitsgrad stattdessen einfach mal eben so behauptet, ist irritierend und stellt mindestens eine grobe Schlampigkeit dar.
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