Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig heute zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Zudem wurde der Verein mit einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung belegt. Sollte es bis zum 31.12.2017 zu Fanfehlverhalten kommen, werden die Blöcke 8 und 9 geschlossen.

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