Vor dem Kölner Landgericht fand heute eine Anhörung in der Verhandlung 1. FC Köln gegen einen Böllerwerfer statt. Der 1. FC Köln stellt gegen den Fan Regressforderungen in Höhe von 30.000 Euro und könnte damit erfolgreich sein. Der 1. FC Köln will ein Grundsatzurteil erwirken.
Der 41 Jahre alte Fan des 1. FC Köln hat Anfang 2014 beim Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Böller im Oberrang der Nordtribüne im Kölner Stadion gezündet und geworfen. Andere Fans des Vereins stellten den Täter und übergaben ihm dem Ordnungsdienst.
Im Nachgang des Vorfalls wurde der 1. FC Köln am 19. März 2014 u.a. wegen dieses Vorfalls zu einer DFB-Strafe verurteilt. Diese Strafe sah Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro vor. Außerdem musste der Verein 30.000 Euro in den Ordnungsdienst investieren, der die Kölner-Fans zu Auswärtsspielen begleitet. Des Weiteren erhielt der 1. FC Köln zwei Spiele mit Schließung der Stehplätze auf Bewährung. Neben dem Vorfall beim Heimspiel gegen Paderborn wurde der 1. FC Köln wegen Vorfällen bei den Auswärtsspielen in Trier, Paderborn, Düsseldorf und Bochum bestraft.
Grundsatzurteil bei Regressforderung erwartet
Foto: Faszination Fankurve
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Oberlandesgericht Rostock mit einer Regressforderung an Fans des Vereins, die den Innenraum betraten, weshalb Hansa eine DFB-Strafe erhielt, erfolgreich. (Faszination Fankurve, 18.03.2015)
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