Bayer Leverkusen hat gegen die umstrittene Ticketbörse Viagogo vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt. Künftig ist dem Unternehmen rechtlich untersagt, Karten der „Werkself“ vor dem offiziellen Verkaufsstart des Vereins anzubieten.
Außerdem darf Viagogo auch nicht den Anschein entstehen lassen, dass eine offizielle Kooperation oder ein sonstiges Vertragsverhältnis mit dem Bundesligisten bestehe. Durch den Werbeslogan "Offizieller Ticketbörse-Partner" war dies nach Meinung des Gerichts der Fall gewesen.

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