Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC zu einem Spiel unter Ausschluss der Zuschauer verurteilt. Anlass für das Urteil sind die Vorkommnisse beim Relegationsspiel gegen den SSV Jahn Regensburg im Mai, bei dem der Traditionsclub in die dritte Liga abstieg.
Geisterspiel für den KSC
Foto: Faszination Fankurve
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Am 14. Mai kam es im Karlsruher Wildparkstadion unter anderem zu einem Platzsturm nach dem Spiel. Einige Fans waren nach dem Abstieg ihres Clubs über die Zäune gesprungen. Behörden sprachen im Anschluss der Partie von über 70 verletzten Personen. „Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen“, wird Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts, im Kicker zitiert.
Das Urteil soll offenbar auch als Signalwirkung auf die ausstehenden Verhandlungen mit anderen Vereinen verstanden werden. Der Karlsruher SC hat bereits Einspruch gegen den Urteilsspruch eingelegt. Der Club erhofft sich das Heimspiel gegen den Halleschen FC am 28. Juli mit Zuschauern beschreiten zu können. (Stadionwelt, 10.07.2012)




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