Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahnenstocklänge

Faszination Fankurve 28.10.2008 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums München gegenüber Stadionwelt bestätigte, gab es für einen Bayern-Fan kürzlich eine Geldstrafe, weil seine mitgebrachte Fahnenstange den in der Allianz Arena erlaubten Wert von einem Meter überschritt.

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Für diese Ordnungswidrigkeit muss er 25 Euro bezahlen. Weiterhin teilte die Polizei München mit, dass die Vorgehensweise, nämlich die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, bei einem solchen Fall gängige Praxis sei. Zudem sei bei Spielen in München hinlänglich bekannt, dass Fahnenstangen die Länge von einem Meter nicht überschreiten dürften, so die Polizei München.

Die Schickeria München hat einen ausführlichen Bericht zu diesem und anderen Vorfällen − einem Fan wurde die Fahnenstocklänge mittels Videomaterials nachgewiesen − auf ihrer Homepage. (Stadionwelt, 28.10.2008)

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