Fan muss zahlen

Faszination Fankurve 12.10.2007 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Fußball-Bundesligist Hansa Rostock hat den Prozess gegen einen der Fans des Clubs von der Ostsee gewonnen. Das Amtsgericht Rostock gab dem Verein in erster Instanz Recht, dass er Schadenersatz von einem Anhänger fordern dürfe.

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Der soll beim Auswärtsspiel in Karlsruhe am 13. Spieltag der vergangenen Saison eine Leuchtrakete in den Karlsruher Block geschossen haben. In der Folge hatte der DFB den Club mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro belegt. Die muss der Fan dem Club nun erstatten. Der Schütze war bereits vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. (Stadionwelt, 12.10.2007)

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