Das Landgericht Mainz hat entschieden, dass Fußballfans eine erworbene Dauerkarte nicht einfach an eine andere Person weiterverkaufen dürfen. Als Grund wird angegeben, dass Personen mit Stadionverbot so nicht an Karten gelangen können.
Dauerkartenverkauf nicht rechtens
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Die Zeitschrift „Finanztest“ warnt Fans, die sich nicht an die Regelung halten und ihre Karte beispielsweise über das Internet weiterverkaufen, dass sie zukünftig vom Dauerkartenverkauf ausgeschlossen werden könnten. Bei einigen Vereinen sei der private Weiterverkauf allerdings erlaubt, wenn der Verkäufer die Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) des Käufers weitergebe und kein Gewinn erzielt werde. (Stadionwelt, 22.8.2207)
Dauerkartenkrösus Dortmund setzte 2007/08 über 50.000 Saisontickets ab.
Bild: Philipp Mosler
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